
links: Gabriele Lex rechts: Luger Karin
Aufgaben
Zweck und Aufgabe der Frauengruppe ist der Zusammenschluß der Frauen zur Verwertung von Kaninchenerzeugnissen. Weiters soll das Vereinsleben um eine neue Dimension erweitert werden. Zu diesem Zweck dienen gemeinsame Näh- und Bastelabende, Pelznähkurse und Kochlehrgänge. Über die Arbeit in der Frauengruppe und ihre Aktivitäten ist der Landesobfrau einmal jährlich ein Leistungsbericht zu erstellen.
Verbandszugehörigkeit
Jede Frauengruppe ist im Verein integriert. Die Frauengruppe gehört nach Abgabe der geforderten Jahresbeiträge als Vereinsmitglieder dem zuständigen Landesverband sowie dem RÖK als Mitglied an.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei einer Frauengruppe können alle interessierten Frauen erwerben. Sie sind nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages odentliche Mitglieder ihres Vereines und haben im Verein Stimmrecht. Die Obfrau der Frauengruppe ist nach Bestätigung durch den Verein in der Generalversammlung als Vorstandsmitglied im Verein als gewählt zu betrachten. Dies gilt auch für die Landesobfrau im Landesverband. Beide sind zu allen Angelegenheiten der Frauengruppe zu hören.
Verwaltung der Frauengruppe
Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung der Frauengruppe unterliegen der Entscheidung ihrer Mitglieder. Vertreter der Frauengruppe nach außen ist die Obfrau, im Verhinderungsfall ihre Stellvertreterin. Die Vostandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Auflösung
Die Frauengruppe kann durch Beschluß ihrer Mitglieder aufgelöst werden. Dazu ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung der Frauengruppe fließt das Frauengruppen-Vermögen nach Abdeckung aller Verbindlichkeiten entweder gemeinnützigen Organisationen oder dem Verein zu. Diese sind verpflichtet, dieses Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Gültigkeit
Diese Bestimmungen sind Rahmenbestimmungen, die von jeder Frauengruppe durch eigene Beschlüsse erweitert, aber nicht gekürzt werden können.
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